Zulassung
Vorleistung erbringen. Ernten.
Das sind die Bedingungen, um für die einzelnen Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen zugelassen zu werden:
MarKom-Zulassungsprüfung (MZP): Zur Prüfung wird zugelassen, wer am Prüfungstag mindestens 18 Jahre alt ist.
Marketingfachleute: Um zur Berufsprüfung Marketingfachmann/Marketingfachfrau mit eidg. Fachausweis anzutreten, ist vorgängig die MarKom-Zulassungsprüfung (MZP) zu bestehen. Der erforderliche Praxisnachweis ist gemäss Prüfungsordnung zu erbringen.
Verkaufsfachleute: Um zur Berufsprüfung Verkaufsfachmann bzw. Verkaufsfachfrau mit eidg. Fachausweis anzutreten, ist vorgängig die MarKom-Zulassungsprüfung (MZP) zu bestehen. Der erforderliche Praxisnachweis ist gemäss Prüfungsordnung zu erbringen.
Verkaufsleiter: Zu dieser höheren Fachprüfung wird zugelassen, wer einen eidg. Fachausweis im Bereich der branchenspezifischen Berufsprüfungen besitzt und mindestens drei Jahre Praxis in einer Kaderfunktion im Absatz und Verkauf nachweisen kann.
Oder wer ein Diplom einer anderen höheren Fachprüfung, ein Diplom einer höheren Fachschule, ein Diplom einer Hochschule besitzt und mindestens drei Jahre Praxis in einer Kaderfunktion im Absatz und Verkauf nachweisen kann.
Oder wer das Fähigkeitszeugnis eines Berufs mit mindestens dreijähriger Lehre, das Fähigkeitszeugnis der zweijährigen Verkaufslehre, das Diplom einer vom Bundesamt anerkannten Handelsmittelschule oder ein Maturitätszeugnis besitzt und mindestens sechs Jahre Praxis, davon drei Jahre in einer Kaderfunktion im Absatz und Verkauf nachweisen kann.
Marketingleiter: Zu dieser höheren Fachprüfung wird zugelassen wer,
a) ein Fähigkeitszeugnis eines Berufes mit mindestens dreijähriger beruflicher Grundausbildung, das Diplom einer vom BBT anerkannten Handelsmittelschule oder ein Maturitätszeugnis und mindestens eine 6-jährige Praxis im Marketing, davon 3 Jahre in einer leitenden Funktion im Marketing nachweisen kann
oder
b) einen eidgenössischen Fachausweis im Bereich der branchenspezifischen Berufsprüfungen (Marketingfachleute mit eidg. FA, Verkaufsfachleute mit eidg. FA oder Kommunikationsplaner mit eidg. FA), das Diplom einer höheren Fachprüfung, das Diplom einer höheren Fachschule, einer Fachhochschule oder einer Hochschule besitzt und mindestens eine 3-jährige Praxis in einer leitenden Funktion im Marketing nachweisen kann. Über die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausweisen und Diplomen entscheidet das BBT.

























































































